Absurd

Absurd ist das, was mir mein Versicherungsvertreter gestern erzählt hat. Nennt man es eigentlich noch immer Versicherungsvertreter, auch wenn ich zu ihm und er nicht zu mir gekommen ist? Naja egal, wie auch immer. Auf jeden Fall werden seit Mai diesen Jahres Schäden von Kindern bis 7 Jahren nicht mehr generell durch die Haftpflicht der Eltern abgdeckt. Dies ist darauf zurückzuführen, dass Versicherungen jetzt erst einmal nur noch das absichern, was auch im BGB und den anderen entsprechenden Gesetzbüchern enthalten ist, also vom Gesetz so vorgesehen ist. Er hat dann auch ein Beispiel gebracht, nachdem ich wohl nie mehr mein Auto in einer Spielstraße parken werde.
Es ist nämlich so, dass wenn ein Kind, Alter <= 7 Jahre, dort ein Auto zerkratzt, die Eltern nicht haftbar zu machen sind, weil das Kind auch nicht haftbar zu machen ist, weil es noch zu jung ist. Außerdem wird vor Gericht regelmäßig davon ausgegangen, dass Eltern in einer Spielstraße ihre Aufsichtspflicht gar nicht verletzen können, weil es sich ja um eine Spielstraße handelt. Und somit bleibt man in so einem Fall auf dem Schaden sitzen.
Wäre das Alter >= 10 Jahre oder der Vorfall würde sich auf einer normalen Straße abspielen, so wäre wieder ganz normal die Haftpflicht der Eltern zuständig.

Ich kann nur sagen, immer wieder interessant, was es in Deutschland für tolle Gesetze und Regelungen gibt.

  • Nov 1st, 2007 at 13:47 | #1

    Na dann weiß ich ja jetzt, wie ich straffrei Racheakte vollübe, ich drücke den Nachbarskindern einfach 5€ und nen Schraubenzieher in die Hand 😀

  • Nov 1st, 2007 at 13:47 | #2

    Sorry, Schraubendreher!

  • freggeln
    Nov 1st, 2007 at 13:51 | #3

    Richtig, denn ist es ja keine Zange 😉

    Aber das oben genannte wirklich so 100% stimmt, kann ich natürlich nicht beurteilen, da ich kein Rechtsanwalt bin, aber wenn es wirklich so ist, wäre das echt ein Hammer, zumindest finde ich das.

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